Eikon - Internationale Zeitschrift für Photographie und Medienkunst
D / E

Dokumentarfotografie Förderpreis


Einsendeschluss: 14.09.2009

WER IST ANGESPROCHEN?
Im zweijährigen Turnus werden vier Preise an Absolventen/innen deutscher Fachhochschulen, Hochschulen und Akademien vergeben, an denen ein ausgewiesener Studienschwerpunkt bzw. Studiengang Fotografie besteht. 2009 findet nun die achte Jurierung statt.

DIE FÖRDERUNG
Ausgelobt werden vier gleichwertige Preise von je 10 000 EUR. Das Preisgeld dient zur Realisierung, insbesondere zur technischen Ausarbeitung des projektierten Vorhabens.

WIE BEWIRBT MAN SICH?
Grundsätzlich sind alle
Hochschulabsolventen/innen, die nach dem 01.01.2007 eine Examens- bzw. Diplomarbeit im Bereich der dokumentarischen Fotografie erfolgreich abgelegt haben, zugelassen.
Einzureichen sind Originalfotografien - die gesamte Abschlussarbeit - in Verbindung mit einem einseitigen Exposé über das zukünftige Projekt, das gefördert werden soll, sowie eine Zusammenfassung des
Exposés in englischer Sprache. Dieses kann, muss sich aber nicht auf die Fortsetzung der vorgestellten Arbeit beziehen.
Eingereicht werden können nur ungerahmte Fotografien bis zum Format 50 x 60 cm. Spezielle Installationsangaben können über zusätzliches Dokumentationsmaterial anschaulich gemacht werden.
Die Rücksendung erfolgt über den normalen Postweg ohne Versicherung.

WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERGABE?
Die Wüstenrot Stiftung konnte zur Durchführung der Dokumentarfotografie Förderpreise das Museum Folkwang als Partner gewinnen. Die Wüstenrot Stiftung und die Leiterin der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang, Frau Ute Eskildsen, werden eine internationale Jury von weiteren drei Personen einberufen. Diese Jury entscheidet jeweils über vier Preisträger/innen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

WOZU VERPFLICHTET SICH DER PREISTRÄGER?
Die Bildrechte verbleiben bei den Preisträgern. Die Wüstenrot Stiftung erhält das Recht, die prämierten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und für eigene Publikationen zu reproduzieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

WAS GESCHIEHT MIT DEN GEFÖRDERTEN ARBEITEN?
Die Wüstenrot Stiftung erhält das Recht, die durch die Förderung entstandenen Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt in einer Ausstellung präsentieren zu können und in einem Katalog zu publizieren. Eine in Absprache mit den Fotografen/innen vorzunehmende Auswahl von Fotografien erhält die Stiftung zur Dokumentation des Förderprogramms, die als Dauerleihgabe in die Fotografische Sammlung des Museum Folkwang übernommen und dort öffentlich zugänglich gemacht wird.

WEITERE INFORMATIONEN
Wüstenrot Stiftung
Hohenzollernstraße 45
71630 Ludwigsburg
fon +49 (0)7141.164777
fax +49 (0) 7141.163900
www.wuestenrot-stiftung.de