Eikon - Internationale Zeitschrift für Photographie und Medienkunst
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Ausschreibung Auslandsstipendien für Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst im Jahr 2025


Einsendeschluss: 30.09.2023

Intention:

Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die im Rahmen dieser Ausschreibung für das Jahr 2025 ein Auslandsatelier zugesprochen bekommen, können sich nicht mehr für ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes im Jahr 2025 bewerben.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.

Die Reisekosten werden pauschaliert vom BMKÖS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig

Mehr Informationen unter: www.bmkoes.gv.at